Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Maisch-Sportswear
Maisch-Sportswear, Inhaber Hans Maisch, Albstr. 23, 72149 Neustetten, produziert und vertreibt kundenindividuelle Sportbekleidung. Für alle Aufträge und Bestellungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Maisch-Sportswear sowie der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformerfordernisses. Wir möchten Sie bitten, sich die Zeit für unsere Geschäftsbedingungen zu nehmen.
1. Allgemeines
1.1. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbe-ziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind entsprechend natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichenden Bezugsvorschriften wird ausdrücklich widersprochen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich verbindlich anerkannt haben.
2. Bestellung, Vertragsschluss
2.1 Die Konditionen für sämtliche Leistungen von Maisch-Sportswear sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Darstellung von Waren und Leistungen in Katalogen, in sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form. Eine solche Darstellung stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot abzugeben. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware oder Leistung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Maisch-Sportswear wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangs-bestätigung oder Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellen keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, außer wenn Maisch-Sportswear dies ausdrücklich erklärt.
2.3. Maisch-Sportswear ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Maisch-Sportswear kann die Annahme der Bestellung – zum Beispiel nach Prüfung der Bonität des Kunden – ablehnen oder kann die Bestellung auf die haushaltsübliche Menge begrenzen.
2.4. Alle nach Bestellung des Kunden getroffenen Vereinbarungen zwischen Maisch-Sportswear und Kunde zwecks Ausführung des Vertrages werden erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich in der Auftragsfreigabe niedergelegt sind.
2.5. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsfreigabe durch den Kunden gilt die Bestellung als erteilt und der Vertrag kommt zustande. Maisch-Sportswear sendet dem Kunden nach Auftragsfreigabe eine Auftragsbestätigung zu.
2.6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Maisch-Sportswear zu vertreten ist.
2.7. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert, die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
3. Preise
3.1. Für Besteller aus EU-Staaten sind die angegebenen Preise Endpreise. Sie enthalten die anfallenden gesetzlichen Steuern, insbesondere Mehrwertsteuern.
3.2. Für Besteller außerhalb der EU verstehen sich alle Preise als Netto-Preise. Maßgeblich ist die Lieferadresse. Wenn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Empfängerland Mehrwertsteuer anfällt, ist diese beim Empfang der Ware zusätzlich zu entrichten. Außerdem können Einfuhrzölle anfallen, die der Besteller beim Empfang der Ware zusätzlich entrichten muss. Die genannten Abgaben werden entweder von den Zollbehörden oder dem Zustellunternehmen in Rechnung gestellt.
3.3. Der Preis versteht sich zuzüglich Transport- und Verpackungskosten. Der konkrete Versand-/Lieferpreis der bestellten Ware bestimmt sich nach Bestellmenge und Lieferort unter Berücksichtigung eines eventuell anfallenden Außengebietszuschlags.
3.4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Material-kosten, so ist Maisch-Sportswear berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
3.5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungser-bringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat Unternehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
3.6. Kosten, die durch nachträgliche Änderungen (nach Auftragsfreigabe) auf Veranlassung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, einschließlich eines eventuell dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes.
4. Zahlungsbedingungen, Lieferung, Verzug
4.1 Die Lieferung erfolgt, sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden, ausschließlich per Vorkasse oder Nachnahme. Eine Lieferung auf Rechnung ist nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen möglich. Maisch-Sportswear behält sich vor, die Auswahlmöglichkeiten der Bezahlverfahren, zwischen welchen ein Kunde wählen kann, abhängig vom Bestellwert, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einzuschränken.
4.2. Sofern Rechnungen von Maisch-Sportswear an Kunden nicht bis zu der im Rechnungsbeleg genannten Zahlungsfrist von Kunden beglichen sind, befindet sich der Kunde in Verzug. Bei Zahlungsverzug erhebt Maisch-Sportswear pauschal Mahngebühren von EUR 5,00 je Mahnung. Dem Kunden ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
4.3. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
4.4. Maisch-Sportswear ist berechtigt, sich bei Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen. Bei Zahlungsverzug des Kunden darf Maisch-Sportswear seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen. Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung, gilt die Zahlung im Verhältnis zu Maisch-Sportswear erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten oder Maisch-Sportswear zur Verfügung gestellt wurde, so dass der Dritte oder Maisch-Sportswear uneingeschränkt darüber verfügen kann.
5. Erfüllungsort, Lieferzeit, Gefahrenübergang
5.1. Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 6-8 Wochen gerechnet ab dem Datum des Eingangs der Auftragsfreigabe bzw. ab dem Datum der vollständigen Klarheit des Auftrags. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von Maisch-Sportswear ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden. Aktuell gültige Lieferzeiten können der Webseite entnommen bzw. erfragt werden.
5.2. Für die Dauer der Prüfung von Andrucken bzw. Freigabemustern durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eintreffen der Freigabe. Verlangt der Kunde eine nachträgliche Änderung des Auftrags, welche die Fertigungsdauer beeinflusst, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
5.3. Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.
5.4. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen.
5.5. Erfüllungsort für Warenlieferungen ist der Sitz von Maisch-Sportswear, sofern nichts anderes vereinbart wird.
5.6. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei „Frei Haus“-Sendungen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person oder Unternehmen übergeben worden ist. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
5.7. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Maisch-Sportswear. Im Falle einer Weiterveräußerung der Waren durch den Besteller bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen.
7. Musterversand, Unterlagen
7.1. Mit Mustern von Maisch-Sportswear, die zur Qualitäts- und Größenkontrolle versendet werden, ist sorgfältig umzugehen. Muster sind spätestens zu dem auf dem Lieferschein genannten Termin zurückzusenden. Eine Fristverlängerung ist nur nach Absprache möglich.
7.2. Der Musterversand geht zu Lasten von Maisch-Sportswear, die Rücksendung zu Lasten des Kunden. Nicht ausreichend frankierte Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen.
7.3. Werden Muster nicht bis zu der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückgesendet, erfolgt eine Berechnung zum jeweils höchsten Staffelpreis aus der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste von Maisch-Sportswear. Dem Kunden ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Eigens angefertigte Sonderanfertigungen müssen auf jeden Fall bezahlt werden. Eine Rückgabe ist nicht möglich.
7.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen dem Kunden überlassenen Unterlagen behält sich Maisch-Sportswear das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die nicht als vertraulich bezeichnet sind. Vor Ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Maisch-Sportswear.
8. Widerspruchs- und Rückgaberecht
8.1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber Maisch-Sportswear zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
8.2. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Eine solche Anfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn die von Maisch-Sportswear angebotene Sportbekleidung gemäß den Wünschen und Vorgaben des Verbrauchers bedruckt wird.
8.3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Der Verbraucher trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
8.4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie dies im Ladengeschäft möglich wäre. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
8.5. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei Größenproblemen, da zur Größenfestlegung Muster bestellt werden können.
9. Beanstandungen, Sachmängel, Verjährung
9.1. Der Kunde hat die Richtigkeit der Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Wenn ein eventueller Fehler nicht unverzüglich gemeldet wird, gilt diese Auftragsbestätigung als akzeptiert, auch wenn dadurch die Lieferung nicht wie ursprünglich gewünscht ausfällt.
9.2. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Auftragsfreigabe auf den Kunden über, soweit es sich nicht um einen Fehler handelt, der erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozess entstanden ist.
9.3. Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandung der gesamten Lieferung.
9.4. Ist der Kunde Verbraucher, hat er bei Vorliegen eines Mangels die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Maisch-Sportswear ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
9.5. Bei Unternehmern leistet Maisch-Sportswear für Mängel der Ware oder Werkleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Für Schäden und vergebliche Aufwendungen, die dem Kunden durch Mängel der Ware oder Werkleistung entstehen, gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 11.
9.7. Verbraucher haben Maisch-Sportswear offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 2 Monaten nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.9.8. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und Maisch-Sportswear erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Maisch-Sportswear innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.9. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Kunden.
9.10. Beim Textildruck sind leichte Tonwertschwankungen, sowohl bei Farbandrucken als auch in der späteren Lieferung immer möglich und unvermeidbar. Wir sind sehr darum bemüht, die Farben der auf unseren Stoffmustern dargestellten Palette so wirklichkeitsgetreu wie möglich wiederzugeben. Insbesondere die Farben, die Sie auf unserer Homepage sehen, sind jedoch von Ihren Bildschirmeinstellungen abhängig, weshalb wir keine Garantie für die Farbgenauigkeit geben können.
9.11. Korrekturabzüge für die Produktionsfreigabe und Farbandrucke sind vom Kunden genauestens auf Richtigkeit zu prüfen. Maisch-Sportswear haftet nach erfolgter Freigabe nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
9.12. Nach Beanstandung werden von Maisch-Sportswear gegebenenfalls Muster zur Prüfung angefordert. Die angeforderte Musterware ist innerhalb von drei Werktagen zu verschicken und mit Markierungen zu versehen, so dass die Art und Position der Fehler durch uns nachzuvollziehen sind.
9.13. Ansprüche wegen Sachmängeln (einschließlich Schadensersatz) verjähren gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, gegenüber Unternehmer ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
9.14. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Maisch-Sportswear sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Regelungen über die Ablaufhemmung, den Neubeginn von Fristen sowie über die Haftung von Maisch-Sportswear nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9.15. Mängelansprüche für Sachmängel an Waren oder Werkleistungen erstrecken sich nicht auf Fehlfunktionen der Ware, die nach deren Lieferung auf falscher Behandlung durch den Kunden oder Dritte, v.a. auf einer nach der Produktinformation nicht vorgesehenen Anwendung oder unsachgemäßer Aufbewahrung beruhen oder die Folge von natürlicher Abnutzung sind.
9.16. Maisch-Sportswear gibt gegenüber Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
10. Urheber-/Schutzrechte Dritter, Haftungsfreistellung, unzulässige Designs
10.1. Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (z.B. Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber Maisch-Sportswear, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Grundsätzlich ist jeder Kunde dafür verantwortlich, für die Verwendung von rechtlich geschützten Schriftzügen, Logos, Abbildungen, Slogans oder Designs die schriftliche Erlaubnis der Rechte-Inhaber einzuholen und Maisch-Sportswear unaufgefordert vorzulegen.
10.2. Der Kunde wird Maisch-Sportswear von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet Maisch-Sportswear alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
10.3. Beschriftungen, Abbildungen oder sonstige Sonderanfertigungen auf Wunsch des Kunden, die die Privatsphäre Dritter verletzen, Pornographie enthalten, der Verbreitung von verbotenen Propagandamitteln dienen oder die dazu auffordern, Straftaten zu begehen oder sich daran zu beteiligen, werden von Maisch-Sportswear nicht umgesetzt.
10.4. Insbesondere Vereine sollten mögliche Richtlinien, Auflagen und Beschränkungen ihrer Verbände beachten. Maisch-Sportswear übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für mögliche Verstöße.
11. Sonstige Haftung
11.1. Maisch-Sportswear haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht verursacht werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer von Maisch-Sportswear zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Produktkennzeichung, Eigenwerbung und eigenes Urheberrecht
12.1. Alle von uns gelieferten Artikel tragen grundsätzlich ein oder mehrere äußerlich sichtbare Maisch- Logos und/oder Schriftzüge , ein oder mehrere eingenähte äußerlich sichtbare Webetiketten mit Maisch Logo und/oder Schriftzug , ein oder mehrere eingenähte Innenetiketten mit dem Maisch Logo und/oder Schriftzug.
Darüber hinaus können auch andere Materialien am Textil wie z.B. Gummis oder Reißverschlüsse mit Markenzeichen von Maisch-Sportswear versehen sein.
12.2. Maisch-Sportswear ist berechtigt, von ihm produzierte Produkte in seinen eigenen Katalogen und anderen Printmedien, Anzeigen etc. abzubilden und auf Ausstellungen zu präsentieren.
12.3. Maisch-Sportswear darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung eventuell geschützter Bezeichnungen oder Logos. Maisch-Sportswear ist zur Nennung nicht verpflichtet. Der Kunde darf die Nennung einschränken oder untersagen, wenn wichtige Gründe vorliegen.
12.4. Im Falle von Fehl- oder Überproduktionen hat Maisch-Sportswear das Recht, die Produkte als Muster anderen Kunden zur Verfügung zu stellen oder für interne Testreihen zu verwenden.
13. Datenschutz
Maisch-Sportswear verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von Maisch-Sportswear zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden von Maisch-Sportswear vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von Maisch-Sportswear über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auch die Ausübung dieses Rechts ist schriftlich bei Maisch-Sportswear geltend zu machen.